Im Sakrament der Ehe geben sich zwei Menschen das große Versprechen, ein Leben lang füreinander da zu sein – in guten wie in schweren Tagen. Dieses Sakrament birgt eine Besonderheit: Die Eheleute spenden es sich gegenseitig durch ihr Ja-Wort. Der Priester oder Diakon ist dabei der amtliche Zeuge, der im Namen der Kirche diesen Bund bestätigt und den Segen Gottes herabruft.

Wenn Sie nicht im Pfarrverband Forstenried wohnen, aber in einer unserer Kirchen heiraten wollen, bringen Sie gerne Ihren eigenen Assistierenden mit.

Taufschein und Trauzeugen

Jede Katholikin und jeder Katholik benötigt einen Taufschein, der mit einem „Ledigenvermerk“ (Nachweis, dass Sie im kirchenrechtlichen Sinn nicht verheiratet sind) versehen ist. Das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als sechs Monate zurückliegen (gerechnet vom Datum der kirchlichen Trauung).

Sie können den Taufschein in dem Pfarramt anfordern, in dem Sie getauft wurden. In München getaufte Personen erhalten ihren Taufschein beim Erzbischöflichen Matrikelamt. Auch evangelische Christen werden um die Vorlage eines Taufscheins gebeten.

Es werden zwei Trauzeugen benötigt. Die Trauzeugen müssen nicht katholisch sein, sondern nur das Geschehen am Traualtar nachvollziehen und bezeugen können.

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an unser Pfarrbüro, um alle weiteren Fragen zu besprechen.

Heilig Kreuz
Telefon: 089 / 745 29 29-0
E-Mail: hl-kreuz.forstenried@ebmuc.de

St. Karl Borromäus
Telefon: 089 / 74 55 80-0
E-Mail: St-Karl-Borromaeus.Muenchen@ebmuc.de