Gemeinsam gestalten – gefällt mir!
Am 1. März 2026 sind alle Pfarrangehörige ab 14 Jahren dazu aufgerufen, in ihrer Gemeinde einen neuen Pfarrgemeinderat zu wählen.
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und nutzen Sie so die Chance, das Leben in der Pfarrgemeinde in den nächsten vier Jahren mitzubestimmen!
